Trauer um getötete Radfahrerin auf der St. Petersburger Straße

Ein erneuter tödlicher Unfall auf Dresdens Straßen lässt uns sprachlos und wütend zurück: Am vergangenen Montag wurde eine Radfahrerin auf der St. Petersburger Straße von einem Autofahrer getötet, der auf dem dortigen Parksteifen stand und beim plötzlichen Öffnen seiner Autotür die 45-Jährige auf den rechten Fahrstreifen schleuderte, wo sie von einem weiteren Auto überrollt wurde. Mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert, verstarb sie wenige Tage später.

Nach Bekanntwerden des Todes der Radfahrerin hatten bereits Menschen in Trauer um die getötete Radfahrerin Blumen abgelegt und Kerzen aufgestellt. Nun haben wir an der Unfallstelle Dresdens Ghostbike #6 aufgestellt, um an die erste Fahrradtote in Dresden im Jahr 2018 zu erinnern.

Ghostbike #6 an der St. Petersburger Straße

Neben Trauer löst dieser Unfall aber auch Ärger in uns aus: Der Unfallort ist eine langjährig bekannte Gefahrenstelle für Radfahrende. Erst einen Monat zuvor wurde die riskante Verkehrsführung auf einem ungeschützten Radstreifen, eingezwängt zwischen parkenden Autos in der sogenannten „Dooring-Zone“ und dem fließenden Verkehr in der Presse u. a. vom ADFC scharf kritisiert. Das Stadtplanungsamt sieht hingegen keinen Handlungsbedarf und lehnte sicherere Radverkehrsanlagen mit Hinweis auf ein- und ausparkende Kfz und der hohen Belastung durch motorisierten Verkehr ab.

Mittlerweile lautet die Frage nicht mehr, ob erst noch ein Unfall passieren muss, sondern wie viele Radfahrende noch verletzt werden müssen, bis diese Gefahrenstelle beseitigt wird. Als Reaktion auf den Unfall forderte etwa der ADFC Dresden, auf der St. Petersburger Straße durch Grünstreifen geschützte Radstreifen einzurichten. Dieser Forderung schließen wir uns uneingeschränkt an.

Wir fordern das Stadtplanungsamt und Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain auf, Radfahrer*innen aus der Umklammerung zwischen fließendem Verkehr auf der einen und gefährlichen Autotüren auf der anderen Seite zu befreien. Das Wegfallen von Parkplätzen darf nie Grund für das Beibehalten hochgefährlicher Verkehrsführungen sein – insbesondere, wenn in direkter Nähe Parkhäuser und Tiefgaragen ausreichend ungenutzte Kapazitäten bieten. Es ist tragisch, wenn Gefahrenstellen erst dann beseitigt werden, wenn bereits ein Mensch mit ihrem Leben bezahlen musste. Jedoch haben wir zumindest an der Bautzner-/Rothenburger Straße gesehen, dass die Stadt Unfallstellen im Nachinein durchaus etwas entschärfen kann. Dieses Mal kann es aber nicht nur bei kleinen Veränderungen bleiben. Wir hoffen, dass schnell und umfassend seitens der Stadt gehandelt wird.

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