In Absprache mit Angehörigen wurde Anfang Juni in Radebeul das Ghostbike #15 aufgestellt. Bereits am 04.02.2019 wurde dort an der Kreuzung Gartenstraße/Hauptstraße ein Radfahrer lebensgefährlich verletzt. Mehr als zwei Jahre später verstarb er im April 2021 an den Folgen der Verletzungen und des erlittenen schweren Schädel-Hirn-Traumas. Die Vorfahrt des in westlicher Richtung auf der Gartenstraße fahrenden Radfahrers wurde durch den Fahrer eines LKWs missachtet, als dieser aus der Hauptstraße (wartepflichtig) links auf die Gartenstraße abbog.
„Unfälle sind in der Regel keine schicksalhafte, unvermeidbare Nebenerscheinung der Mobilität, sondern in den meisten Fällen die Folge vermeidbaren menschlichen Fehlverhaltens.“ [1]
Als Initiative Ghostbikes stellen wir Gedenkräder für getötete Radfahrende auf. Dieser Unfall ist als Unfall der Kategorie 2 (Unfall mit Schwerverletzten1) erfasst worden und somit ist auch der Radfahrer nicht als Verkehrstoter2 in die Statistik eingegangen.
Abermals führt uns dieser Unfall vor Augen, dass es keinesfalls nur um die Menschen geht, die statistisch als Verkehrstote gewertet werden – auch den Menschen, die bei einem Unfall schwer verletzt werden und anschließend um ihr Überleben kämpfen und/oder ihr Leben lang unter den Folgen leiden, muss gedacht werden. Ganz besonders dann, wenn der Kampf wie in diesem Fall am Ende verloren wird. Maßnahmen und Forderungen zur Verkehrssicherheit müssen nicht nur null Verkehrstote, sondern auch null Schwerverletzte zum Ziel haben. Schließlich bedeutet ein schwerer Unfall und seine Folgen auch für die Angehörigen eine enorme Belastung.
- Als Schwerverletzter gilt ein Verunglückter, bei dem durch die Unfalleinwirkung ein Krankenhausaufenthalt von mehr als 24 Stunden erforderlich war und der 30 Tage nach dem Unfall noch am Leben war. [2]
- Verkehrstote (Getötete) sind Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen starben. [3]
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