Kaum war das Ghostbike #1 an die Kreuzung zurückgekehrt, verkündete Stadtsprecherin Anke Hoffmann, dass die Stadt es „noch diese Woche“ (Anmerkung: bis 2.12.) entfernen lassen wolle, weil es ohne Genehmigung aufgestellt worden sei. Immerhin ein Ortsbeirat (von den „Neustadtgrünen“) zeigte sich angesichts dieser Ankündigung empört und äußerte die Forderung, dass das Ghostbike, welches nicht nur Gedenkstätte sondern auch „Mahnung an alle Verkehrsteilnehmer zu Vorsicht und Rücksichtnahme“ sei, stehen bleiben soll. Andere Personen haben sich kaum öffentlich in die Debatte eingeschaltet oder übernahmen dabei die Argumentation der Stadt, dass es sich um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung bzw. nicht um einen Gemeingebrauch des Straßenraums handele.
In Deutschland befinden sich mittlerweile in vielen Städten Ghostbikes: Obwohl die allermeisten höchstwahrscheinlich ohne entsprechende Genehmigungen von Privatpersonen oder von den jeweiligen ADFC Ortsgruppen aufgestellt wurden, ließ sich auf Anhieb kein weiterer Fall finden, in dem ein Ghostbike durch städtische Behörden entfernt worden ist. Ganz im Gegenteil: In Göttingen ist die Polizei offenbar seit 2013 selbst am Aufstellen von Ghostbikes beteiligt. Lediglich außerhalb Deutschlands, nämlich in Wien und Graz wurden 2009 mehrere Ghostbikes entfernt.
Auch wenn sich über die genauen straßenrechtlichen Feinheiten sicher streiten lässt: Dresden wäre nicht Dresden, wenn die Stadt nicht plötzlich ihren großen Diensteifer entdecken und auf die Einhaltung der Regeln pochen würde.
Liebe Stadt Dresden: „Wer nicht an getötete Radfahrer*innen erinnert werden will, muss dafür sorgen, dass dies nicht mehr vorkommt!“ (ADFC München)
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