Vor kurzem wurde im Rahmen der Umbaumaßnahmen an der Bautzner Straße / Rothenburger Straße wurde das im Februar aufgestellte Ghostbike vom Straßen- und Tiefbauamt entfernt. Zwischenzeitlich hatte das Amtsgericht Dresden gegen den Fahrer des LKW einen Strafbefehl (Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen) wegen fahrlässiger Tötung verhängt. Seit heute steht das Ghostbike wieder an der Kreuzung – und darüber hinaus wurden noch zwei weitere Ghostbikes in Dresden aufgestellt:
#2 für eine 2015 in Seidnitz getötete 16-jährige Radfahrerin
#3 für einen 2014 in Strehlen getöteten 22-jährigen Radfahrer
Ein weiteres Ghostbike für den ebenfalls 2015 in Weixdorf getöteten 13-jährigen Radfahrer wurde bereits vor einiger Zeit aufgestellt.
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